Schadensprinzip
Die Gesellschaft darf das Verhalten eines Menschen durch Gesetz oder Meinungsdruck nur einschränken, um Schaden für andere zu verhindern; das eigene Wohl dieses Menschen ist kein hinreichender Grund.
Eine Situation zum Nachdenken
Wer eine als unsicher bekannte Brücke betreten will, darf zurückgehalten werden, wenn keine Zeit zur Warnung bleibt; besteht nur ein Risiko, soll ein Erwachsener gewarnt, nicht gewaltsam gehindert werden.